EAC Negativbescheinigung
Viele Güter unterliegen der Verpflichtung zur Qualitätszertifizierung nach EAC TR CU Richtlinien.
Für den Fall, dass Ihre Produkte weder Zertifizierung noch Deklarierung nach TR CU Richtlinien benötigen, Ihre Kunden aber trotzdem einen Nachweis verlangen, dass Ihre Produkte von Regulierung nicht betroffen sind, besteht die Möglichkeit eine s.g. „Negativbescheinigung“ zu beantragen.
Eine Negativbescheinigung bestätigt für Ihre Waren die Freiheit von der Zertifizierungspflicht.
Dabei übernehmen wir für Sie den gesamten Prozess der Antragsstellung. Sie brauchen uns lediglich die notwendigen Informationen über ihre Produkte zu schicken. So zum Beispiel unter anderem eine Warenbeschreibung und Produktspezifikationen, dann führen wir für Sie eine Produktidentifikation nach dem Klassifizierungssystem der EAEU durch und offiziell bestätigen, dass keine EAC Zertifizierungspflicht besteht.