Sicherheitsnachweis von Maschinen und Anlagen
Ein Sicherheitsnachweis ist ein Dokument, das eine detaillierte Analyse von Risiken enthält. Außerdem enthält es die Daten aus den Fertigungsunterlagen, den betrieblichen Unterlagen und Auslegungsunterlagen über minimal erforderliche Maßnahmen. Ziel ist es, die Sicherheit von Maschinen und Anlagen in jeder Phase des Betriebslebenszyklus zu gewährleisten. Dazu gehören auch die Reparatur/Instandsetzung und die Entsorgung.
Die Definition der Begriffe „Maschine“ und „Anlage“ ist im technischen Reglement der Zollunion „Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“ angeführt (TR CU 010/2011):
- eine Maschine ist eine Menge von mehreren miteinander verbundenen Komponenten oder Teile Mindestens ein Bestandteil davon wird durch Energiequellen, entsprechende Antriebe oder Steuerungsketten angetrieben, die zu einen einheitlichen Mechanismus für die beabsichtigte Verwendung verbunden sind (z.B. zur Beförderung, Bearbeitung oder Verarbeitung von jeglichen Materialien)
- Anlagen sind technische Vorrichtungen, die selbständig oder auf einer Maschine aufgebaut sind. Ohne deren Einsatz ist die Erfüllung der Haupt- oder Hilfsfunktionen dieser Maschine bzw. einer Vereinigung von mehreren Maschinen in einem funktionalen System nicht möglich
Anforderungen an die Erstellung eines Sicherheitsnachweises
Die Erstellung einer solcher Dokumentation wird in strikter Übereinstimmung mit den durch GOST R 54122-2010 festgelegten Anforderungen durchgeführt. Dieses ist in zwei Varianten möglich:
- In Form eines kurzen Sicherheitsnachweises, der keine Daten aus den Ergebnissen von Tests und Messungen enthält und rein deklarativ ist. Ein solches Dokument wird verwendet, um die Konformität der Produkte mit den Anforderungen des dafür zuständigen technischen Reglements zu bestätigen.
- In Form eines vollständigen Sicherheitsnachweises. Dieses Dokument enthält sowohl die Ergebnisse aller Tests und Berechnungen, als auch eine dokumentarische Begründung der Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit. So ein Dokument ist erforderlich für die Durchführung von Überwachungs- und Kontrollverfahren.
Erstellung eines Sicherheitsnachweises von Maschinen und Anlagen
Der Sicherheitsnachweis wird in der Phase der Projektierung der Maschine (Anlage) erstellt, wobei es zugelassen ist, einen Sicherheitsnachweis für mehrere Modifikationen oder Produktmodelle zu erstellen.
Das vollständige Sicherheitsnachweis besteht aus 11 Abschnitten:
- Grundlegende Parameter und Eigenschaften (Produktbild, deren technische Daten, Komplettierung und Projektdokumentation)
- Grundsätze der Gewährleistung der Sicherheit in der Phase der Projektierung und
- Anforderungen an die Zuverlässigkeit (Wert der Zuverlässigkeitsindikatoren, Fehlerkriterien, Anforderungen an das Design, betriebliche und technologische Möglichkeiten zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit)
- Anforderungen an den Benutzer oder das Personal der Maschine (Anlage), einschließlich des Personenkreises, der zur Arbeit mit dem Produkt zugelassen werden kann
- Analyse des Anwendungsrisikos und der Empfehlungen zu dessen Minimierung
- Grundsätze für Gewährleistung der Sicherheit in der Phase der Inbetriebnahme
- Grundsätze für Gewährleistung der Sicherheit beim Betrieb von Anlagen
- Anforderungen an das Qualitätsmanagement beim Betrieb von Anlagen
- Anforderungen an das Umweltschutzmanagement bei der Inbetriebnahme, dem Betrieb und der Entsorgung von Anlagen
- Anforderungen an die Zusammenfassung und Analyse von Sicherheitsinformationen für die Inbetriebnahme, den Betrieb und die Entsorgung von Anlagen
- Sicherheitsanforderungen bei der Entsorgung von Anlagen
Der Sicherheitsnachweis für ein Produkt, das für die Einfuhr in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) bestimmt ist, kann unter Berücksichtigung der beim Hersteller verfügbaren und für eine CE Kennzeichnung notwendigen technischen Unterlagen (laut Anhang VII/Annex VII zur Richtlinie 2006/42 / EG „Über Maschinen und Mechanismen“/Directive 2006/42/EC on machinery) erstellt werden:
- Technische Unterlagen für Maschinen oder technische Unterlagen für unvollständige Maschinen / Technical file for machinery or relevant technical documentation for partly completed machinery
Unabhängig vom Ursprungsland einer Maschine oder einer Anlage sollen die Anforderungen folgender Normen bei der Entwicklung der Sicherheitsnachweis berücksichtigt werden:
- GOST EN 1070-2003 „Gerätesicherheit: Termini und Definitionen“
- GOST R ISO 12100-1-2007 „Sicherheit von Maschinen. Grundtermini, allgemeine Gestaltungsleitsätze Teil 1: Grundtermini, Methodik “
- GOST R ISO 12100-2-2007 „Sicherheit von Maschinen – Grundtermini, allgemeine Gestaltungsleitsätze – Teil 2: Technische Grundsätze“
- GOST R ISO 13849-1-2003 “ Gerätesicherheit – Elemente von sicherheitsbezogenen Steuerungssystemen – Teil 1: Allgemeine Gestaltungsgrundsätze“
- GOST R 27.002-2009 „Zuverlässigkeit in der Technik: Termini und Definitionen“
- GOST 27.310-95 „Zuverlässigkeit in der Technik: Analyse der Arten, Folgen und Kritikalität von Fehlern.“ Grundbestimmungen „
- GOST R 51344-99 „Sicherheit von Maschinen: Grundsätze der Risikobeurteilung und -messung“
Unsere Firma EasyGOST EAC Service bietet die Erstellung eines Sicherheitsnachweises für Maschinen und Anlagen an.