Produktregistrierungen für EAWU
Die Produktregistrierung ist zwingend erforderlich bei einem Produkt, dass
- noch nie hergestellt wurde, also vollkommen neu ist,
- noch nie in die EAWU exportiert bzw. verkauft wurde,
- einer besonderen, noch näher zu spezifizierenden Produktkategorie angehört
Bei der letzteren Produktkategorie handelt es sich vor allem um Produkte, die ein Risiko für das Wohl und den Leib von Menschen darstellen können. Zu solchen Gütern gehören unter anderem die nachfolgend aufgelisteten:
- Medikamente, Parfüm, Kosmetik, Tabakwaren, orale Hygieneprodukte
- Kleinkindernahrung, Diätprodukte, Nahrungsergänzungsmittel, genmanipulierte Nährstoffe, Lebensmittelzusätze, biotechnologisch veränderte Produkte, z. B. solche, die mit Proteinen und anderen Lebensmitteln angereichert wurden, und insgesamt Nahrungsmittel, die mit Technologien hergestellt wurden, die in EAWU bislang keine Verwendung fanden
- Chemische Haushaltsartikel, Desinfektionsmittel, Schädlingsvernichtungsmittel, auch technische Mittel, die zur Aufbereitung von Wasser genutzt werden
Diese Liste ist weder vollständig noch statisch. Um den Stellenwert der Produktregistrierung für Ihr Geschäftsvorhaben zu ermitteln, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir sind Ihnen gerne behilflich!